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Rechtsprechung
   BGH, 27.02.2020 - 4 StR 552/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,5273
BGH, 27.02.2020 - 4 StR 552/19 (https://dejure.org/2020,5273)
BGH, Entscheidung vom 27.02.2020 - 4 StR 552/19 (https://dejure.org/2020,5273)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 2020 - 4 StR 552/19 (https://dejure.org/2020,5273)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 56 Abs. 1 StGB; § 56 Abs. 2 StGB; § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO; § 337 Abs. 1 StPO
    Grundsätze der Strafzumessung (Sozialprognose: Bewährungsversagen; Verzicht auf die Rückgabe sichergestellter Gegenstände); Strafaussetzung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit); Urteilsgründe (Darstellung der Strafzumessungserwägungen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 56 Abs. 2 StGB, § 337 Abs. 1 StPO, § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO, § 56 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen; Anforderungen an die Darstellung der Strafzumessungserwägungen im Urteil; Würdigung der strafrechtlichen Vorbelastung des ...

  • rewis.io

    Strafzumessung im Strafverfahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln: Strafmilderung durch Anrechnung von Untersuchungshaft und wegen freiwilligen Verzichts auf Rückgabe sichergestellten Bargelds

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 267 Abs. 3 S. 1; StGB § 56 Abs. 1
    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen; Anforderungen an die Darstellung der Strafzumessungserwägungen im Urteil; Würdigung der strafrechtlichen Vorbelastung des ...

  • datenbank.nwb.de

    Strafzumessung im Strafverfahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln: Strafmilderung durch Anrechnung von Untersuchungshaft und wegen freiwilligen Verzichts auf Rückgabe sichergestellten Bargelds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 168
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 14.03.2018 - 2 StR 416/16

    Verurteilungen wegen Untreue im Fall Bankhaus Sal. Oppenheim rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 27.02.2020 - 4 StR 552/19
    Eine erschöpfende Aufzählung aller für die Strafzumessungsentscheidung relevanter Gesichtspunkte ist dagegen weder gesetzlich vorgeschrieben noch in der Praxis möglich (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 14. März 2018 ? 2 StR 416/18, NStZ 2019, 138, 139; vom 2. August 2012 ? 3 StR 132/12, NStZ-RR 2012, 336, 337).

    Ein der Strafzumessung in sachlich-rechtlicher Hinsicht anhaftender Rechtsfehler liegt auch dann vor, wenn das Tatgericht bei seiner Zumessungsentscheidung einen Gesichtspunkt, der nach den Gegebenheiten des Einzelfalls als bestimmender Strafzumessungsgrund in Betracht kommt, nicht erkennbar erwogen hat (vgl. BGH, Urteile vom 4. April 2019 ? 3 StR 31/19 Rn. 15; vom 14. März 2018 ? 2 StR 416/16, aaO, S. 140; vom 25. Februar 2009 ? 2 StR 554/08, NStZ-RR 2009, 203).

  • BGH, 10.10.2013 - 4 StR 258/13

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (gemeinschaftliche täterschaftliche

    Auszug aus BGH, 27.02.2020 - 4 StR 552/19
    a) Entgegen der Ansicht der Revision ist allerdings nicht zu beanstanden, dass die Strafkammer die etwa fünfmonatige Untersuchungshaft des Angeklagten strafmildernd gewertet hat (vgl. BGH, Urteile vom 25. Oktober 2018 ? 4 StR 312/18, NStZ 2019, 81; vom 2. Februar 2017 ? 4 StR 481/16, NStZ-RR 2017, 105, 106; vom 10. Oktober 2013 ? 4 StR 258/13 Rn. 18, insoweit in BGHSt 59, 28 nicht abgedruckt; vom 14. Juni 2006 ? 2 StR 34/06, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 21).
  • BGH, 15.05.2018 - 1 StR 651/17

    Einziehung von Taterträgen (Berücksichtigung des Wegfalls der Bereicherung erst

    Auszug aus BGH, 27.02.2020 - 4 StR 552/19
    Unbeschadet des Umstands, dass der Einziehung von Taterträgen oder des Wertes von Taterträgen auch nach der umfassenden Umgestaltung der gesetzlichen Regelungen zur Vermögensabschöpfung durch das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl I. S. 872) kein strafender oder strafähnlicher Charakter zukommt (vgl. BGH, Urteile vom 15. Mai 2018 ? 1 StR 651/17, wistra 2018, 431; vom 24. Mai 2018 ? 5 StR 623 und 624/17 Rn. 17), liegt in dem Verzicht auf die Rückgabe sichergestellter Gegenstände eine freiwillige Leistung des Angeklagten, welcher der Tatrichter strafmildernde Bedeutung beimessen kann.
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 27.02.2020 - 4 StR 552/19
    Nur in diesem Rahmen kann eine Verletzung des Gesetzes im Sinne des § 337 Abs. 1 StPO vorliegen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 10. April 1987 ? GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349).
  • BGH, 02.02.2017 - 4 StR 481/16

    Strafzumessung (strafmildernde Berücksichtigung eines Geständnisses;

    Auszug aus BGH, 27.02.2020 - 4 StR 552/19
    a) Entgegen der Ansicht der Revision ist allerdings nicht zu beanstanden, dass die Strafkammer die etwa fünfmonatige Untersuchungshaft des Angeklagten strafmildernd gewertet hat (vgl. BGH, Urteile vom 25. Oktober 2018 ? 4 StR 312/18, NStZ 2019, 81; vom 2. Februar 2017 ? 4 StR 481/16, NStZ-RR 2017, 105, 106; vom 10. Oktober 2013 ? 4 StR 258/13 Rn. 18, insoweit in BGHSt 59, 28 nicht abgedruckt; vom 14. Juni 2006 ? 2 StR 34/06, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 21).
  • BGH, 14.06.2006 - 2 StR 34/06

    Vollzug von Untersuchungshaft als Strafmilderungsgrund (Anrechnung auf die

    Auszug aus BGH, 27.02.2020 - 4 StR 552/19
    a) Entgegen der Ansicht der Revision ist allerdings nicht zu beanstanden, dass die Strafkammer die etwa fünfmonatige Untersuchungshaft des Angeklagten strafmildernd gewertet hat (vgl. BGH, Urteile vom 25. Oktober 2018 ? 4 StR 312/18, NStZ 2019, 81; vom 2. Februar 2017 ? 4 StR 481/16, NStZ-RR 2017, 105, 106; vom 10. Oktober 2013 ? 4 StR 258/13 Rn. 18, insoweit in BGHSt 59, 28 nicht abgedruckt; vom 14. Juni 2006 ? 2 StR 34/06, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 21).
  • BGH, 10.11.2004 - 1 StR 339/04

    Strafaussetzung zur Bewährung bei sexuellem Missbrauch (Verteidigung der

    Auszug aus BGH, 27.02.2020 - 4 StR 552/19
    c) Der Umstand, dass der Angeklagte während einer laufenden Bewährungszeit zwei gravierende Betäubungsmittelstraftaten beging, hätte auch in die nach § 56 Abs. 1 StGB zu treffende Prognoseentscheidung als prognostisch relevantes Kriterium miteinbezogen werden müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2012 ? 1 StR 100/12, NStZ-RR 2012, 201; Urteil vom 10. November 2004 ? 1 StR 339/04, NStZ-RR 2005, 38; Beschluss vom 4. Januar 1991 ? 5 StR 573/90, BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 15).
  • BGH, 02.08.2012 - 3 StR 132/12

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei der Strafzumessung (Beschränkung auf

    Auszug aus BGH, 27.02.2020 - 4 StR 552/19
    Eine erschöpfende Aufzählung aller für die Strafzumessungsentscheidung relevanter Gesichtspunkte ist dagegen weder gesetzlich vorgeschrieben noch in der Praxis möglich (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 14. März 2018 ? 2 StR 416/18, NStZ 2019, 138, 139; vom 2. August 2012 ? 3 StR 132/12, NStZ-RR 2012, 336, 337).
  • BGH, 04.04.2019 - 3 StR 31/19

    Umfang des Anfechtungswillen bei von der Staatsanwaltschaft eingelegtem

    Auszug aus BGH, 27.02.2020 - 4 StR 552/19
    Ein der Strafzumessung in sachlich-rechtlicher Hinsicht anhaftender Rechtsfehler liegt auch dann vor, wenn das Tatgericht bei seiner Zumessungsentscheidung einen Gesichtspunkt, der nach den Gegebenheiten des Einzelfalls als bestimmender Strafzumessungsgrund in Betracht kommt, nicht erkennbar erwogen hat (vgl. BGH, Urteile vom 4. April 2019 ? 3 StR 31/19 Rn. 15; vom 14. März 2018 ? 2 StR 416/16, aaO, S. 140; vom 25. Februar 2009 ? 2 StR 554/08, NStZ-RR 2009, 203).
  • BGH, 25.02.2009 - 2 StR 554/08

    Rechtsfehlerhafte Annahme der Entkräftung des Regelbeispiels der Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 27.02.2020 - 4 StR 552/19
    Ein der Strafzumessung in sachlich-rechtlicher Hinsicht anhaftender Rechtsfehler liegt auch dann vor, wenn das Tatgericht bei seiner Zumessungsentscheidung einen Gesichtspunkt, der nach den Gegebenheiten des Einzelfalls als bestimmender Strafzumessungsgrund in Betracht kommt, nicht erkennbar erwogen hat (vgl. BGH, Urteile vom 4. April 2019 ? 3 StR 31/19 Rn. 15; vom 14. März 2018 ? 2 StR 416/16, aaO, S. 140; vom 25. Februar 2009 ? 2 StR 554/08, NStZ-RR 2009, 203).
  • BGH, 25.10.2018 - 4 StR 312/18

    Grundsätze der Strafzumessung (regelmäßig keine Berücksichtigung erlittener

  • BGH, 21.03.2012 - 1 StR 100/12

    Strafaussetzung zur Bewährung: Notwendige Erörterung in den Urteilsgründen;

  • BGH, 29.01.2019 - 2 StR 416/18

    Zulässigkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur

  • BGH, 04.01.1991 - 5 StR 573/90

    Lückenhafte Darlegungen eines Tatrichters zum Zustand eines Angeklagten

  • BGH, 04.08.1971 - 2 StR 13/71

    Strafbarkeit wegen Autostraßenraubs in Tateinheit mit schwerer räuberischer

  • BGH, 13.03.2024 - 2 StR 238/23
    Hat das Tatgericht bei seiner Zumessungsentscheidung einen Gesichtspunkt, der nach den Gegebenheiten des Einzelfalls als bestimmender Strafzumessungsgrund in Betracht kommt, allerdings nicht erkennbar erwogen, ist die Strafzumessung in sachlich-rechtlicher Hinsicht rechtsfehlerhaft (BGH, Urteile vom 14. März 2018 - 2 StR 416/18, NStZ 2019, 138, 139; vom 4. April 2019 - 3 StR 31/19, juris Rn. 15; und vom 27. Februar 2020 - 4 StR 552/19, juris Rn. 10).
  • BGH, 21.04.2021 - 6 StR 6/21

    Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (einheitliche Tat des

    Ein der Strafzumessung in sachlich-rechtlicher Hinsicht anhaftender Rechtsfehler liegt jedoch vor, wenn das Tatgericht bei seiner Zumessungsentscheidung einen Gesichtspunkt, der nach den Gegebenheiten des Einzelfalls als bestimmender Strafzumessungsgrund in Betracht kommt, nicht erkennbar erwogen hat (vgl. BGH, Urteile vom 27. Februar 2020 - 4 StR 552/19, NStZ-RR 2020, 168; vom 4. April 2019 - 3 StR 31/19, NStZ-RR 2019, 227, 228; vom 14. März 2018 - 2 StR 416/18, aaO).
  • KG, 30.07.2020 - 161 Ss 74/20

    Tatbestandliche Voraussetzungen des § 130 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 1 StGB und

    Zudem wird dem Revisionsgericht damit auch die Prüfung ermöglicht, ob der wirksam erklärte Verzicht auf die Rückgabe des Tatmittels gegebenenfalls als Umstand im Verhalten nach der Tat gemäß § 46 Abs. 2 StGB bei der Strafzumessung als strafmildernder Umstand (vgl. dazu z. B. BGH, Urteil vom 27. Februar 2020 - 4 StR 552/19 -, juris Rdnr. 13) zu berücksichtigen gewesen wäre.
  • BGH, 17.02.2021 - 2 StR 294/20

    Urteilsgründe (Darstellung der Strafzumessungserwägungen: Beschränkung auf

    Hat das Tatgericht bei seiner Zumessungsentscheidung einen Gesichtspunkt, der nach den Gegebenheiten des Einzelfalls als bestimmender Strafzumessungsgrund in Betracht kommt, nicht erkennbar erwogen, ist die Strafzumessung in sachlich-rechtlicher Hinsicht rechtsfehlerhaft (vgl. Senat, Urteil vom 14. März 2018 - 2 StR 416/18, aaO; BGH, Urteile vom 27. Februar 2020 - 4 StR 552/19, juris Rn. 10, und vom 4. April 2019 - 3 StR 31/19, juris Rn. 15).
  • BGH, 23.02.2022 - 2 StR 444/21

    Strafrahmenwahl (minder schwerer Fall: Betäubungsmittelstrafbarkeit, Sperrwirkung

    (b) Daran gemessen hätte das Tatgericht die in dem Verzicht liegende freiwillige Leistung des Angeklagten als Ausdruck seiner Reue zwar strafmildernd berücksichtigen können (vgl. Senat, Urteil vom 1. August 2018 - 2 StR 42/18, juris Rn. 5; BGH, Urteil vom 27. Februar 2020 - 4 StR 552/19, juris Rn. 13); verpflichtet war es dazu angesichts des verwirklichten Tatunrechts und des eher unerheblichen, ohnehin der Einziehung unterfallenden Geldbetrages sowie des Mobiltelefons jedoch nicht.
  • BGH, 09.09.2020 - 2 StR 281/20

    Grundsätze der Strafzumessung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit);

    Ein der Strafzumessung in sachlich-rechtlicher Hinsicht anhaftender Rechtsfehler liegt jedoch dann vor, wenn das Tatgericht bei seiner Zumessungsentscheidung einen Gesichtspunkt, der nach den Gegebenheiten des Einzelfalls als bestimmender Strafzumessungsgrund in Betracht kommt, nicht erkennbar erwogen hat (vgl. BGH, Urteile vom 27. Februar 2020 - 4 StR 552/19, juris Rn. 10, vom 4. April 2019 - 3 StR 31/19, juris Rn. 15; Senat, Urteil vom 14. März 2018 - 2 StR 416/18, aaO).
  • BGH, 22.03.2022 - 1 StR 425/21

    Strafzumessung (Darstellung im Urteil: allein erforderliche Darstellung der

    Ein der Strafzumessung in sachlich-rechtlicher Hinsicht anhaftender Rechtsfehler liegt jedoch dann vor, wenn das Tatgericht bei seiner Zumessungsentscheidung einen Gesichtspunkt, der nach den Gegebenheiten des Einzelfalls als bestimmender Strafzumessungsgrund in Betracht kommt, nicht erkennbar erwogen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 9. September 2020 - 2 StR 281/20 Rn. 5; Urteile vom 27. Februar 2020 - 4 StR 552/19 Rn. 10 und vom 4. April 2019 - 3 StR 31/19 Rn. 15).
  • BGH, 14.01.2021 - 4 StR 418/20

    Beruhen des Urteils auf einer Verletzung des Gesetzes (fehlerhaft unterbliebene

    Ein Eingriff des Revisionsgerichts ist nur möglich, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht bestimmende Strafzumessungsfaktoren außer Betracht lässt oder wenn sich die Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 2020 - 4 StR 552/19, insoweit nicht abgedruckt in NStZ-RR 2020, 168; Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.02.2020 - 3 StR 415/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,6708
BGH, 19.02.2020 - 3 StR 415/19 (https://dejure.org/2020,6708)
BGH, Entscheidung vom 19.02.2020 - 3 StR 415/19 (https://dejure.org/2020,6708)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 2020 - 3 StR 415/19 (https://dejure.org/2020,6708)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB
    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; übermäßiger Genuss von Rauschmitteln; indizielle Bedeutung erheblicher Beeinträchtigungen der Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit; Entzugssyndrome; Intervalle der Abstinenz; soziale Gefährdung und ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 64 StGB, § 64 Satz 1 StGB, § 246a Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 StPO, § 358 Abs. 2 Satz 3 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei Annahme eines Hangs zum übermäßigen Konsum von berauschenden Mitteln

  • rewis.io

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Begriff des Hangs und der Anforderungen ein die Gefahrenprognose; soziale Gefährdung und Gefährlichkeit eines Betäubungsmittelkonsumenten im Bereich der Beschaffungskriminalität

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 64 S. 1
    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei Annahme eines Hangs zum übermäßigen Konsum von berauschenden Mitteln

  • datenbank.nwb.de

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Begriff des Hangs und der Anforderungen ein die Gefahrenprognose; soziale Gefährdung und Gefährlichkeit eines Betäubungsmittelkonsumenten im Bereich der Beschaffungskriminalität

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - und der Hang des Angeklagten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 168
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 17.05.2018 - 3 StR 166/18

    Hang zum Konsum berauschender Mittel (soziale Gefährdung oder Gefährlichkeit;

    Auszug aus BGH, 19.02.2020 - 3 StR 415/19
    Nicht vorhandene ausgeprägte Entzugssyndrome sowie Intervalle der Abstinenz stehen der Annahme eines Hangs ebenso wenig entgegen (s. BGH, Beschlüsse vom 17. Mai 2018 - 3 StR 166/18, juris Rn. 12; vom 27. November 2018 - 3 StR 299/18, NStZ 2019, 265 Rn. 8, jeweils mwN).

    Der Beschwerdeführer hat die Nichtanwendung des § 64 StGB nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362; Beschluss vom 17. Mai 2018 - 3 StR 166/18, juris Rn. 17; KK/Gericke, StPO, 8. Aufl., § 358 Rn. 23 mwN).

  • BGH, 03.05.2018 - 3 StR 148/18

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Prüfung der Voraussetzungen einer Unterbringung in

    Auszug aus BGH, 19.02.2020 - 3 StR 415/19
    Zwischen beiden Sanktionen besteht grundsätzlich keine notwendige Wechselwirkung; sie sollen unabhängig voneinander bemessen bzw. angeordnet werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. September 2016 - 3 StR 283/16, juris Rn. 5; vom 3. Mai 2018 - 3 StR 148/18, juris Rn. 8).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 19.02.2020 - 3 StR 415/19
    Der Beschwerdeführer hat die Nichtanwendung des § 64 StGB nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362; Beschluss vom 17. Mai 2018 - 3 StR 166/18, juris Rn. 17; KK/Gericke, StPO, 8. Aufl., § 358 Rn. 23 mwN).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 19.02.2020 - 3 StR 415/19
    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert eine Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; s. BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5; Beschluss vom 11. Juli 2013 - 3 StR 193/13, juris Rn. 6).
  • BGH, 10.11.2004 - 2 StR 329/04

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Übermaß bei Heroinkonsum);

    Auszug aus BGH, 19.02.2020 - 3 StR 415/19
    cc) Schließlich hat die Strafkammer rechtsfehlerhaft unerörtert gelassen, dass eine soziale Gefährdung und Gefährlichkeit eines Betäubungsmittelkonsumenten insbesondere im Bereich der Beschaffungskriminalität in Betracht kommt (s. BGH, Urteil vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210; Beschluss vom 7. August 2019 - 3 StR 252/19, juris Rn. 7).
  • BGH, 27.06.2019 - 3 StR 443/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer

    Auszug aus BGH, 19.02.2020 - 3 StR 415/19
    b) Zwar ist das Landgericht im rechtlichen Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass für die Anordnung der - den Angeklagten beschwerenden - Maßregel gemäß § 64 StGB der Hang sicher feststehen muss und somit kein Raum ist für dessen Annahme infolge der Anwendung des Zweifelssatzes (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juni 2019 - 3 StR 443/18, NStZ-RR 2019, 308 mwN).
  • BGH, 27.11.2018 - 3 StR 299/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang zum übermäßigen

    Auszug aus BGH, 19.02.2020 - 3 StR 415/19
    Nicht vorhandene ausgeprägte Entzugssyndrome sowie Intervalle der Abstinenz stehen der Annahme eines Hangs ebenso wenig entgegen (s. BGH, Beschlüsse vom 17. Mai 2018 - 3 StR 166/18, juris Rn. 12; vom 27. November 2018 - 3 StR 299/18, NStZ 2019, 265 Rn. 8, jeweils mwN).
  • BGH, 11.07.2013 - 3 StR 193/13

    Rechtsfehlerhaft unterlassene Prüfung der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 19.02.2020 - 3 StR 415/19
    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert eine Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; s. BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5; Beschluss vom 11. Juli 2013 - 3 StR 193/13, juris Rn. 6).
  • BGH, 06.09.2016 - 3 StR 283/16

    Keine straferschwerende Berücksichtigung der Tatbegehung unter laufender

    Auszug aus BGH, 19.02.2020 - 3 StR 415/19
    Zwischen beiden Sanktionen besteht grundsätzlich keine notwendige Wechselwirkung; sie sollen unabhängig voneinander bemessen bzw. angeordnet werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. September 2016 - 3 StR 283/16, juris Rn. 5; vom 3. Mai 2018 - 3 StR 148/18, juris Rn. 8).
  • BGH, 17.09.2019 - 3 StR 355/19

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (lediglich indizielle

    Auszug aus BGH, 19.02.2020 - 3 StR 415/19
    Wenngleich erhebliche Beeinträchtigungen der Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit des Betreffenden indizielle Bedeutung für das Vorliegen eines Hangs haben und in der Regel mit übermäßigem Rauschmittelkonsum einhergehen werden, schließt deren Fehlen jedoch nicht notwendigerweise die Annahme eines Hangs aus (s. BGH, Beschluss vom 17. September 2019 - 3 StR 355/19, juris Rn. 4 (auch zur Kommentierung in Fischer, StGB, 66. Aufl., § 64 Rn. 7 und 10a)).
  • BGH, 07.08.2019 - 3 StR 252/19

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Neigung zum Konsum von

  • BGH, 23.01.2024 - 3 StR 455/23

    Berücksichtigen des erfüllten Merkmals des gesetzlichen

    e) Die Erwägungen der Strafkammer zur Höhe der Gesamtfreiheitsstrafe geben dem Senat darüber hinaus Anlass, darauf hinzuweisen, dass zwischen dem Strafausspruch und der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt grundsätzlich keine notwendige Wechselwirkung besteht; sie sollen unabhängig voneinander bemessen bzw. angeordnet werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. September 2016 - 3 StR 283/16, juris Rn. 5; vom 3. Mai 2018 - 3 StR 148/18, juris Rn. 8; vom 19. Februar 2020 - 3 StR 415/19, NStZ-RR 2020, 168, 170; vom 25. August 2021 - 3 StR 352/20, juris Rn. 10).
  • BGH, 23.03.2021 - 3 StR 68/21

    Unzulässige Würdigung des vollständigen Schweigens des Angeklagten

    Indes entspricht es der Rechtsprechung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs, dass eine erhebliche Beeinträchtigung von Gesundheit, Arbeits- und/oder Leistungsfähigkeit lediglich indizielle Bedeutung für das Vorliegen eines Hangs besitzt, ihr Fehlen dem Hang aber nicht notwendig entgegensteht (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2020 - 1 StR 291/20, juris Rn. 7; vom 3. März 2020 - 3 StR 576/19, juris; vom 19. Februar 2020 - 3 StR 415/19, NStZ-RR 2020, 168, 169; vom 17. September 2019 - 3 StR 355/19, juris Rn. 4; vom 12. März 2019 - 2 StR 584/18, juris Rn. 19; vom 27. November 2018 - 3 StR 299/18, NStZ 2019, 265 Rn. 8; vom 27. September 2018 - 4 StR 276/18, StV 2019, 261 Rn. 7; vom 10. Januar 2018 - 3 StR 563/17, juris Rn. 7; vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113, 114; vom 30. Juni 2015 - 5 StR 215/15, juris Rn. 8 (jeweils mwN); vgl. auch Fischer, StGB, 68. Aufl., § 64 Rn. 10a).

    Das Landgericht hat sich damit den Blick darauf verstellt, dass ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln jedenfalls dann gegeben ist, wenn der Betreffende aufgrund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint, was bei einem Betäubungsmittelkonsumenten insbesondere im Bereich der Beschaffungskriminalität in Betracht kommt (BGH, Urteil vom 10. Februar 2021 - 3 StR 184/20, juris Rn. 33 f.; Beschluss vom 19. Februar 2020 - 3 StR 415/19, NStZ-RR 2020, 168, 169).

  • BGH, 25.08.2021 - 3 StR 352/20

    Prüfung der Gefährlichkeit bei der Anordnung der Sicherungsverwahrung (keine

    Indes entspricht es der Rechtsprechung sämtlicher Strafsenate des Bundesgerichtshofs, dass eine erhebliche Beeinträchtigung von Gesundheit, Arbeits- und/oder Leistungsfähigkeit lediglich indizielle Bedeutung für das Vorliegen eines Hangs haben kann, das Fehlen solcher Beeinträchtigungen die Bejahung eines Hangs aber nicht ausschließt (BGH, Beschlüsse vom 19. Februar 2020 - 3 StR 415/19, NStZ-RR 2020, 168, 169; vom 17. September 2019 - 3 StR 355/19, juris Rn. 4, jeweils mwN).

    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert eine Nachholung der Unterbringung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; s. BGH, Beschluss vom 19. Februar 2020 - 3 StR 415/19, NStZ-RR 2020, 168, 169 mwN).

    Zwischen beiden Sanktionen besteht grundsätzlich keine notwendige Wechselwirkung; sie sollen unabhängig voneinander bemessen bzw. angeordnet werden (BGH, Beschlüsse vom 19. Februar 2020 - 3 StR 415/19, NStZ-RR 2020, 168, 190; vom 3. Mai 2018 - 3 StR 148/18, juris Rn. 8).

  • BGH, 10.02.2021 - 3 StR 184/20

    Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (einheitliche Tat im

    Es hat nicht in den Blick genommen, dass eine soziale Gefährdung und Gefährlichkeit eines Betäubungsmittelkonsumenten insbesondere im Bereich der Beschaffungskriminalität in Betracht kommt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Februar 2020 - 3 StR 415/19, NStZ-RR 2020, 168, 169).
  • BGH, 06.08.2020 - 3 StR 66/20

    Sicherungsverwahrung (Hang zu erheblichen Straftaten; eingeschliffener innerer

    Eine ihr entgegenstehende Wechselwirkung zwischen dem Absehen von (dem Vorbehalt) der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung oder der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt einerseits und dem Strafausspruch andererseits ist grundsätzlich nur dann anzunehmen, wenn sie sich aus den Urteilsgründen ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 2016 - 2 StR 478/15, NStZ 2017, 650; Beschluss vom 19. Februar 2020 - 3 StR 415/19, NStZ-RR 2020, 168, 169 f.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 318 Rn. 25 f., jeweils mwN).
  • OLG Bremen, 08.03.2024 - 1 Ws 17/24
    Mit dem Begriffsmerkmal der Substanzstörung soll ein medizinisch geprägter Begriff verwendet werden, mit dem Täter mit einer substanzbezogenen Abhängigkeitserkrankung im medizinischen Sinne sowie Fälle eines Substanzmissbrauchs erfasst werden sollen, dessen Schweregrad unmittelbar unterhalb einer Abhängigkeit einzuordnen ist; das Erfordernis einer dauernden und schwerwiegenden Beeinträchtigung nimmt das bisher lediglich als Indiz für das Vorliegen eines Hanges dienende, aber nicht notwendigerweise hierfür vorausgesetzte Merkmal einer erheblichen Beeinträchtigung der Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit (hierzu BGH, Beschluss vom 19.02.2020 - 3 StR 415/19, juris Rn. 8, NStZ-RR 2020, 168) auf und erhebt es in abgewandelter Form zu einem gesetzlichen Merkmal des Hanges (siehe die Begründung des Regierungsentwurfs, BT- Drucks. 20/5913, S. 45).
  • BGH, 05.05.2022 - 3 StR 412/21

    Eingeschränkte revisionsgerichtliche Überprüfung bei Strafzumessung und

    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist vielmehr bereits dann gegeben, wenn der Betreffende aufgrund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint; soziale Gefährlichkeit liegt typischerweise im Falle von Beschaffungskriminalität vor (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2020 - 1 StR 291/20, juris Rn. 7; vom 3. März 2020 - 3 StR 576/19, juris; vom 19. Februar 2020 - 3 StR 415/19, NStZ-RR 2020, 168, 169; vom 17. September 2019 - 3 StR 355/19, juris Rn. 4; vom 30. Juli 2019 - 2 StR 93/17, NStZ-RR 2020, 37, 38; vgl. auch Fischer, StGB, 69. Aufl., § 64 Rn. 10a).
  • BGH, 15.07.2021 - 3 StR 481/20

    Erforderlichkeit von Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld bei Strafbarkeit

    Vielmehr hat eine solche Beeinträchtigung nach der Rechtsprechung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs lediglich indizielle Bedeutung für das Vorliegen eines Hangs; ihr Fehlen steht dem Hang nicht notwendig entgegen (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2020 - 1 StR 291/20, juris Rn. 7; vom 3. März 2020 - 3 StR 576/19, juris; vom 19. Februar 2020 - 3 StR 415/19, NStZ-RR 2020, 168, 169; vom 17. September 2019 - 3 StR 355/19, juris Rn. 4; vom 12. März 2019 - 2 StR 584/18, juris Rn. 19; vom 27. November 2018 - 3 StR 299/18, NStZ 2019, 265 Rn. 8; vom 27. September 2018 - 4 StR 276/18, StV 2019, 261 Rn. 7; vom 10. Januar 2018 - 3 StR 563/17, juris Rn. 7; vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113, 114; vom 30. Juni 2015 - 5 StR 215/15, juris Rn. 8 (jeweils mwN); vgl. auch Fischer, StGB, 68. Aufl., § 64 Rn. 10a).
  • BGH, 22.09.2021 - 1 StR 131/21

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Wenngleich erhebliche Beeinträchtigungen der Gesundheit oder der Arbeits- und Leistungsfähigkeit des Betreffenden indizielle Bedeutung für das Vorliegen eines Hanges haben und in der Regel mit übermäßigem Rauschmittelkonsum einhergehen werden, schließt deren Fehlen jedoch nicht notwendigerweise die Annahme eines Hanges aus (st. Rspr.; z.B. BGH, Beschluss vom 19. Februar 2020 - 3 StR 415/19 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 21.04.2022 - 3 StR 106/22

    Neufassung des Schuldspruchs; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Eine erhebliche Beeinträchtigung von Gesundheit, Arbeits- und/oder Leistungsfähigkeit kann zwar indizielle Bedeutung für das Vorliegen eines Hanges haben, das Fehlen solcher Beeinträchtigungen schließt dessen Bejahung aber nicht aus (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 25. August 2021 - 3 StR 352/20, juris Rn. 8; vom 19. Februar 2020 - 3 StR 415/19, NStZ-RR 2020, 168, 169; Urteil vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210, jeweils mwN).

    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert eine Nachholung der Unterbringung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; s. BGH, Beschluss vom 19. Februar 2020 - 3 StR 415/19, NStZ-RR 2020, 168, 169 mwN).

  • LG Bochum, 10.12.2021 - 4 KLs 3/21
  • LG Nürnberg-Fürth, 07.02.2022 - 19 Ks 113 Js 2195/21

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung: Verneinung eines bedingten

  • BGH, 24.01.2023 - 6 StR 407/22

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, symptomatischer

  • BGH, 03.05.2022 - 3 StR 95/22

    Besitz von Betäubungsmitteln als Auffangtatbestand (einverständliche Erlangung

  • BGH, 19.10.2021 - 1 StR 327/21

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

  • BGH, 15.12.2022 - 6 StR 366/22

    Strafzumessung (unterbliebene Berücksichtigung der Einziehung; fehlerhafte

  • BGH, 13.10.2020 - 1 StR 291/20

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

  • BGH, 24.08.2021 - 3 StR 237/21

    Voraussetzungen der Sicherungseinziehung

  • BGH, 29.04.2021 - 5 StR 92/21

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang;

  • BGH, 22.09.2021 - 3 StR 307/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (lediglich indizielle Bedeutung der

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Rechtsprechung
   BGH, 27.11.2019 - 5 StR 467/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,47813
BGH, 27.11.2019 - 5 StR 467/19 (https://dejure.org/2019,47813)
BGH, Entscheidung vom 27.11.2019 - 5 StR 467/19 (https://dejure.org/2019,47813)
BGH, Entscheidung vom 27. November 2019 - 5 StR 467/19 (https://dejure.org/2019,47813)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Prüfung des minder schweren Falls der schweren räuberischen Erpressung i.R.d. Strafzumessung (hier: Überfall auf einen Kiosk)

  • rewis.io

    Strafzumessung: Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot in Zusammenhang mit einem minder schweren Fall einer räuberischen Erpressung

  • ra.de
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 250 Abs. 3 ; StGB § 255
    Prüfung des minder schweren Falls der schweren räuberischen Erpressung i.R.d. Strafzumessung (hier: Überfall auf einen Kiosk)

  • datenbank.nwb.de

    Strafzumessung: Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot in Zusammenhang mit einem minder schweren Fall einer räuberischen Erpressung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: "nicht vom Versuch zurückgetreten"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 168
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.01.2013 - 1 StR 234/12

    Schuldsprüche gegen Teilnehmer im Komplex Dr. P. rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 27.11.2019 - 5 StR 467/19
    Die Aufhebung des Urteils im Strafausspruch lässt die Kompensationsentscheidung unberührt (vgl. BGH, Urteil vom 27. August 2009 - 3 StR 250/09, BGHSt 54, 135, 137 f.; Beschlüsse vom 22. Januar 2013 - 1 StR 234/12, NJW 2013, 949, 950, und vom 16. März 2016 - 1 StR 402/15, wistra 2016, 357).
  • BGH, 27.08.2009 - 3 StR 250/09

    Teilrechtskraft; Reichweite der Urteilsaufhebung im Strafausspruch;

    Auszug aus BGH, 27.11.2019 - 5 StR 467/19
    Die Aufhebung des Urteils im Strafausspruch lässt die Kompensationsentscheidung unberührt (vgl. BGH, Urteil vom 27. August 2009 - 3 StR 250/09, BGHSt 54, 135, 137 f.; Beschlüsse vom 22. Januar 2013 - 1 StR 234/12, NJW 2013, 949, 950, und vom 16. März 2016 - 1 StR 402/15, wistra 2016, 357).
  • BGH, 16.03.2016 - 1 StR 402/15

    (Verminderte) Schuldunfähigkeit (Persönlichkeitsstörung als schwere andere

    Auszug aus BGH, 27.11.2019 - 5 StR 467/19
    Die Aufhebung des Urteils im Strafausspruch lässt die Kompensationsentscheidung unberührt (vgl. BGH, Urteil vom 27. August 2009 - 3 StR 250/09, BGHSt 54, 135, 137 f.; Beschlüsse vom 22. Januar 2013 - 1 StR 234/12, NJW 2013, 949, 950, und vom 16. März 2016 - 1 StR 402/15, wistra 2016, 357).
  • BGH, 09.10.2019 - 5 StR 299/19

    Ausnutzungsbewusstsein bei der Heimtücke (Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit;

    Auszug aus BGH, 27.11.2019 - 5 StR 467/19
    Die vorgenannte Erwägung lässt besorgen, dass das Landgericht schon bei der Strafrahmenwahl fehlerhaft dem Angeklagten entgegen § 46 Abs. 3 StGB zur Last gelegt hat, dass er die Tat überhaupt vollendete, anstatt davon Abstand zu nehmen und damit vom Versuch der räuberischen Erpressung zurückzutreten (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 2019 - 5 StR 299/19; Beschlüsse vom 25. August 1989 - 3 StR 286/89, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 14; vom 20. Dezember 2001 - 4 StR 530/01, NStZ-RR 2002, 106; vom 15. Oktober 2003 - 2 StR 332/03, BeckRS 2003, 9605; vom 7. September 2015 - 2 StR 124/15, NStZ-RR 2016, 74; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 692 mwN).
  • BGH, 20.12.2001 - 4 StR 530/01

    Heimtücke (Ausnutzungsbewußtsein trotz verminderter Schuldfähigkeit); Mord;

    Auszug aus BGH, 27.11.2019 - 5 StR 467/19
    Die vorgenannte Erwägung lässt besorgen, dass das Landgericht schon bei der Strafrahmenwahl fehlerhaft dem Angeklagten entgegen § 46 Abs. 3 StGB zur Last gelegt hat, dass er die Tat überhaupt vollendete, anstatt davon Abstand zu nehmen und damit vom Versuch der räuberischen Erpressung zurückzutreten (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 2019 - 5 StR 299/19; Beschlüsse vom 25. August 1989 - 3 StR 286/89, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 14; vom 20. Dezember 2001 - 4 StR 530/01, NStZ-RR 2002, 106; vom 15. Oktober 2003 - 2 StR 332/03, BeckRS 2003, 9605; vom 7. September 2015 - 2 StR 124/15, NStZ-RR 2016, 74; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 692 mwN).
  • BGH, 07.09.2015 - 2 StR 124/15

    Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot)

    Auszug aus BGH, 27.11.2019 - 5 StR 467/19
    Die vorgenannte Erwägung lässt besorgen, dass das Landgericht schon bei der Strafrahmenwahl fehlerhaft dem Angeklagten entgegen § 46 Abs. 3 StGB zur Last gelegt hat, dass er die Tat überhaupt vollendete, anstatt davon Abstand zu nehmen und damit vom Versuch der räuberischen Erpressung zurückzutreten (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 2019 - 5 StR 299/19; Beschlüsse vom 25. August 1989 - 3 StR 286/89, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 14; vom 20. Dezember 2001 - 4 StR 530/01, NStZ-RR 2002, 106; vom 15. Oktober 2003 - 2 StR 332/03, BeckRS 2003, 9605; vom 7. September 2015 - 2 StR 124/15, NStZ-RR 2016, 74; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 692 mwN).
  • BGH, 15.10.2003 - 2 StR 332/03

    Doppelverwertungsverbot (Begehung der Tat an sich als Element der

    Auszug aus BGH, 27.11.2019 - 5 StR 467/19
    Die vorgenannte Erwägung lässt besorgen, dass das Landgericht schon bei der Strafrahmenwahl fehlerhaft dem Angeklagten entgegen § 46 Abs. 3 StGB zur Last gelegt hat, dass er die Tat überhaupt vollendete, anstatt davon Abstand zu nehmen und damit vom Versuch der räuberischen Erpressung zurückzutreten (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 2019 - 5 StR 299/19; Beschlüsse vom 25. August 1989 - 3 StR 286/89, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 14; vom 20. Dezember 2001 - 4 StR 530/01, NStZ-RR 2002, 106; vom 15. Oktober 2003 - 2 StR 332/03, BeckRS 2003, 9605; vom 7. September 2015 - 2 StR 124/15, NStZ-RR 2016, 74; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 692 mwN).
  • BGH, 25.08.1989 - 3 StR 286/89

    Verwerfung des Strafausspruchs wegen fehlerhaftem Vorhalten des Begehens einer

    Auszug aus BGH, 27.11.2019 - 5 StR 467/19
    Die vorgenannte Erwägung lässt besorgen, dass das Landgericht schon bei der Strafrahmenwahl fehlerhaft dem Angeklagten entgegen § 46 Abs. 3 StGB zur Last gelegt hat, dass er die Tat überhaupt vollendete, anstatt davon Abstand zu nehmen und damit vom Versuch der räuberischen Erpressung zurückzutreten (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 2019 - 5 StR 299/19; Beschlüsse vom 25. August 1989 - 3 StR 286/89, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 14; vom 20. Dezember 2001 - 4 StR 530/01, NStZ-RR 2002, 106; vom 15. Oktober 2003 - 2 StR 332/03, BeckRS 2003, 9605; vom 7. September 2015 - 2 StR 124/15, NStZ-RR 2016, 74; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 692 mwN).
  • BGH, 07.10.2020 - 4 StR 364/20

    Grundsätze der Strafzumessung (Unzulässigkeit des Vorwurfs der Fortführung der

    Die Tatbegehung als solche darf dem Täter aber nicht zusätzlich angelastet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2019 - 5 StR 467/19, Rn. 6 (unzulässiger Vorwurf der Tatvollendung); Urteil vom 9. Oktober 2019 - 5 StR 299/19, Rn. 16 (energische Verfolgung des Tatziels); Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 2 StR 332/03 (mehrfache Gelegenheit, die Tat abzubrechen); Fischer, StGB, 67. Aufl., § 46 Rn. 76b mwN).
  • BGH, 23.05.2023 - 2 StR 428/22

    Gerichtliche Berücksichtigung des mit nahezu jeder Tötung einhergehenden Leids

    a) Soweit die Strafkammer zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt hat, des sich über einen langen, mehrere Stunden andauernden Tatzeitraums habe ihm - trotz seines eingeschränkten Konfliktbewältigungspotentials - zahlreiche Gelegenheiten geboten, von der Einwirkung auf seine Lebensgefährtin Abstand zu nehmen, besorgt der Senat, dass das Landgericht damit fehlerhaft dem Angeklagten entgegen § 46 Abs. 3 StGB zur Last gelegt hat, dass er die Tat überhaupt vollendete, anstatt davon Abstand zu nehmen und damit vom Versuch der Tötung zurückzutreten (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2019 - 5 StR 467/19; ausf. mit weiteren Nachweisen zur Rspr. MK-Maier, StGB, 4. Aufl., § 46, Rn. 540).
  • BGH, 04.10.2023 - 6 StR 387/23

    Wertung der Tatausführung selbst zum Nachteil eines Angeklagten bei der

    Diese Erwägung lässt besorgen, dass das Landgericht dem Angeklagten entgegen § 46 Abs. 3 StGB die Tatbegehung als solche angelastet hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. November 2008 - 4 StR 196/08 Rn. 6; vom 27. November 2019 - 5 StR 467/19 Rn. 5 f.; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 692 mwN).
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